So hoch ist die Förderung 2026
Seit Januar 2024 läuft die Förderung für neue Heizungen im Bestand über die KfW (Programm 458), nicht mehr über das BAFA. Am 21. Juli 2026 haben sich die Bedingungen geändert. Das gilt jetzt:
KfW-Heizungsförderung 458, Stand September 2026
| Baustein |
Höhe |
Wer bekommt ihn? |
| Grundförderung | 30 % | alle Antragsteller mit bestehendem Wohngebäude |
| Klimageschwindigkeitsbonus | 16 % | selbstnutzende Eigentümer, die eine fossile Heizung austauschen |
| Einkommensbonus | 40 % / 30 % / 10 % | selbstnutzende Eigentümer mit zu versteuerndem Haushaltseinkommen bis 30.000 € / 40.000 € / 50.000 € |
| Höchstsatz | 70 % | – |
| Höchstsatz in Ausnahmefällen | 80 % | bestimmte Haushalte mit sehr geringem Einkommen |
| Förderfähige Kosten | bis 28.000 € | erste Wohneinheit (weitere Wohneinheiten: 15.000 € für die 2. bis 6., 8.000 € ab der 7.) |
Was sich geändert hat und was noch kommt
Der Klimageschwindigkeitsbonus sinkt. Ab dem 1. Februar 2027 fällt er alle sechs Monate um 4 Prozentpunkte. Für Anträge ab dem 1. August 2028 gibt es ihn nicht mehr. Wer umstellen will, fährt mit einem frühen Antrag besser.
Die Obergrenze sinkt ebenfalls. Die förderfähigen Kosten für die erste Wohneinheit werden ab 2027 halbjährlich um 750 € reduziert.
Der Effizienzbonus ist weggefallen. Bis Juli 2026 gab es 5 % extra für Wärmepumpen mit natürlichem Kältemittel. Diesen Bonus gibt es für neue Anträge nicht mehr.
Geplant für 2027: ein Bonus für europäische Herstellung. Nach Angaben der KfW soll im ersten Quartal 2027 ein „Wertschöpfungsbonus“ kommen. Für Wärmepumpen aus der EU bliebe die Grundförderung dann bei 30 %, für Geräte von außerhalb könnte sie zum Beispiel auf 15 % sinken. Lambda-Wärmepumpen werden in Österreich entwickelt und in der EU gefertigt. Die Details sind noch nicht veröffentlicht; wir aktualisieren diese Seite, sobald sie feststehen.